Lebenslage

Bauherrenberatung

Bauherrenberatung durch das Bauverwaltungsamt Gerstetten:

Die Bauherrenberatung ist eine freiwillige Leistung der Gemeindeverwaltung Gerstetten. Hilfreiche Auskünfte sind nur auf der Grundlage von klaren und nachvollziehbaren Angaben möglich.

Bitte stellen Sie Ihre Anfrage möglichst schriftlich…
…per E-Mail an bauverwaltung(at)gerstetten.de oder
…wenn Sie keine E-Mail schreiben können, per Brief.

Erforderliche Angaben für die Beratung:

  • Bauherrschaft (Wer soll Eigentümer des Bauwerks werden?)
  • E-Mail-Adresse und Adresse des gemeldeten Wohnsitzes der Bauherrschaft
  • Baugrundstück (Auf welchem Grundstück soll gebaut werden – Flurstücksnummer, Gemarkung, Adresse?)
  • Bezeichnung des Vorhabens und (grobe) Abmessungen (Was soll gebaut werden, und wie groß soll es etwa werden?)
  • Lageplan, aus dem die geplante Lage des Vorhabens hervorgeht. (Bitte zeichnen Sie die Grundfläche des Vorhabens in einen möglichst aktuellen Katasterauszug). Dies kann bspw. auch der Lageplan eines anderen Gebäudes auf demselben Grundstück sein. Tipp: Unter www.geoportal-bw.de finden sie ein aktuelles Kataster, das sie hilfsweise für Ihre Zwecke verwenden können. Offizielle Katasterauszüge bekommen Sie beim Vermessungsamt im Landratsamt Heidenheim.
Übergeordnete Lebenslage: Planung und Vorbereitung des Bauvorhabens