Bürgerservice

Bauakten - Einsicht nehmen

Bauakten enthalten zum Beispiel:

  • Bauanträge (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgrößen)
  • Baugenehmigungen
  • Genehmigte Bauzeichnungen sowie Baupläne
  • Grundrisspläne
  • Informationen über Um- und Anbauten

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies kann in Form eines Grundbuchauszuges oder eines Erbscheines sein. Sind Sie nicht der Eigentümer, benötigen Sie eine Einverständniserklärung in Form einer Vollmacht des Eigentümers.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Der Antrag auf Akteneinsicht kann formlos gestellt werden.

Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien bzw. pdf-Dateien zum Versand per E-Mail anfordern.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Die für die Einsichtnahme anfallenden Kosten richten sich nach der aktuell geltenden Verwaltungsgebührensatzung.

Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu