Bürgerservice

Bauakten - Einsicht nehmen

Bauakten enthalten zum Beispiel:

  • Bauanträge (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgrößen)
  • Baugenehmigungen
  • Genehmigte Bauzeichnungen sowie Baupläne

Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies kann in Form eines Grundbuchauszuges oder eines Erbscheines sein. Sind Sie nicht der Eigentümer, benötigen Sie eine Einverständniserklärung in Form einer Vollmacht des Eigentümers.

Mitarbeiter
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Mitarbeiter
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Der Antrag auf Akteneinsicht kann formlos gestellt werden unter Angabe von Flurstücksnummer und Adresse, sowie Mitteilung oder Nachweis Eigentumsverhältnisse bzw. Vollmacht des Eigentümers.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

S. berechtigtes Interesse und Verfahrensablauf

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Die für die Einsichtnahme anfallenden Kosten richten sich nach der aktuell geltenden Verwaltungsgebührensatzung.

Zugehörigkeit zu
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Zugehörigkeit zu