Bürgerservice
Bauakten - Einsicht nehmen
Bauakten enthalten zum Beispiel:
- Bauanträge (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgrößen)
- Baugenehmigungen
- Genehmigte Bauzeichnungen sowie Baupläne
- Grundrisspläne
- Informationen über Um- und Anbauten
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies kann in Form eines Grundbuchauszuges oder eines Erbscheines sein. Sind Sie nicht der Eigentümer, benötigen Sie eine Einverständniserklärung in Form einer Vollmacht des Eigentümers.
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Bauverwaltungsamt
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Bauverwaltungsamt
Der Antrag auf Akteneinsicht kann formlos gestellt werden.
Hinweis: Wenn Ihnen Einsicht gestattet wurde, können Sie auch Kopien bzw. pdf-Dateien zum Versand per E-Mail anfordern.
Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.
Die für die Einsichtnahme anfallenden Kosten richten sich nach der aktuell geltenden Verwaltungsgebührensatzung.