Bürgerservice
Bauakten - Einsicht nehmen
Bauakten enthalten zum Beispiel:
- Bauanträge (Baubeschreibung, Flächen- und Grundstücksgrößen)
- Baugenehmigungen
- Genehmigte Bauzeichnungen sowie Baupläne
Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dies kann in Form eines Grundbuchauszuges oder eines Erbscheines sein. Sind Sie nicht der Eigentümer, benötigen Sie eine Einverständniserklärung in Form einer Vollmacht des Eigentümers.
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Bauverwaltungsamt
Der Antrag auf Akteneinsicht kann formlos gestellt werden unter Angabe von Flurstücksnummer und Adresse, sowie Mitteilung oder Nachweis Eigentumsverhältnisse bzw. Vollmacht des Eigentümers.
S. berechtigtes Interesse und Verfahrensablauf
Die für die Einsichtnahme anfallenden Kosten richten sich nach der aktuell geltenden Verwaltungsgebührensatzung.