Bürgerservice

Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterungen für Betriebe (zum Beispiel Handwerkerparkausweis)

Mit einer Ausnahmegenehmigung Parkerlaubnis, Parkerleichterung (zum Beispiel für Werkstattwagen eines Handwerkbetriebes) können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

zuständige Stelle
^
zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde (Stadtverwaltung oder Landratsamt)

Voraussetzungen
^
Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Verfahrensablauf
^
Verfahrensablauf
  • Antrag bei der zuständigen Straßenverkehrsbehörde.
  • Reichen Sie die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde überprüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen entsprechenden Bescheid.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer zuständigen Straßenverkehrsbehörde, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

Erforderliche Unterlagen
^
Erforderliche Unterlagen
  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Frist/Dauer
^
Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
^
Kosten/Leistung

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich.

Rechtsbehelf
^
Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges
^
Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage
^
Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
^
Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.