Bürgerservice

Handwerkerparkausweis beantragen

Mit dem Handwerkerparkausweisen können Sie Fahrzeuge Ihres Betriebes für die Dauer des Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Straßenverkehrsbehörde

Straßenverkehrsbehörde ist, je nach Betriebssitz, die Stadtverwaltung oder das Landratsamt

Voraussetzungen
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Voraussetzungen

Die Voraussetzungen sind von Kommune zu Kommune unterschiedlich.

Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie können den Antrag persönlich oder elektronisch stellen, ihn faxen oder mit der Post schicken.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen
  • Kopie der Handwerkskarte oder Kopie der Gewerbeanmeldung
  • Kopie des Fahrzeugscheins

Gegebenfalls weitere Unterlagen. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle.

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

keine

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

Unterschiedlich je nach Zahl der Fahrzeuge, Gültigkeitsdauer und Geltungsbereich

Rechtsbehelf
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges
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Sonstiges

Die Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung werden durch die Ausnahmegenehmigung nicht außer Kraft gesetzt.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen

Die Originalgenehmigung gilt jeweils nur für das genutzte Fahrzeug und muss gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt werden.