Stapel von Tageszeitungen

Landespreis für Heimatforschung


Mit dem Landespreis sollen beispielhafte Leistungen von Bürgerinnen und Bürgern in Baden-Württemberg öffentlich gewürdigt werden; Leistungen, die nicht selten unter großem Aufwand an Freizeit und Geld erbracht werden. Daher lobt die Landesregierung in Zusammenarbeit mit dem Landesausschuss Heimatpflege den Landespreis für Heimatforschung aus, der bereits seit 1982 jährlich verliehen wird.

PREISE

Der Preis besteht aus

- einem 1. Preis zu 5.000 Euro,

- zwei 2. Preisen zu je 2.500 Euro,

- einem Jugendförderpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden),

- einem Schülerpreis zu 2.500 Euro (kann ggf. geteilt werden) und

- einem Preis „Heimatforschung digital“ zu 2.500 Euro.

Zusätzlich können Anerkennungsurkunden erteilt werden.

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

Mit dem Landespreis werden in sich geschlossene Einzelwerke ausgezeichnet, die auf eigener Forschungsleistung beruhen. Die Werke dürfen nicht im Zusammenhang mit einer wissenschaftlichen Ausbildung bzw. einer darauf aufbauenden beruflichen Tätigkeit stehen. Eine Arbeit kann nur einmal eingereicht werden. Bereits ausgezeichnete Preisträgerinnen und Preisträger werden nicht mehr berücksichtigt. Nach dem 30. Lebensjahr können sich Jugendförderpreisträger/innen sowie Schülerpreisträger/innen erneut bewerben. Für den Schülerpreis können Arbeiten eingereicht werden, die wissenschaftlichen Kriterien noch nicht voll entsprechen.

JURIERUNG

Über die Vergabe entscheidet eine unabhängige ehrenamtlich tätige Jury. Die Beurteilung der eingereichten Werke erfolgt bis Ende September 2024. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

PREISVERLEIHUNG

Die Preisverleihung wird voraussichtlich am Donnerstag, 21. November 2024 in Nattheim stattfinden.

EINSENDUNG

Zum Wettbewerb sind einzureichen:

➼ Bewerbungsbogen (Download unter www.landespreis-fuer-heimatforschung.de) - Bewerbungsformular

➼ ein Exemplar des Werkes (Näheres siehe Merkblatt zum Bewerbungsbogen).

Einsendeschluss ist der 30. April 2024

(Schülerpreis: 23. Juni 2024)

Nach Abschluss des Auswahlverfahrens werden die Werke, die nicht ausgezeichnet wurden, zurückgesandt. Ausgewählte Werke werden dem Haus der Geschichte Baden-Württemberg zur Archivierung übergeben.

www.landespreis-fuer-heimatforschung.de