Regina Mack
stellvertretende Bauverwaltungsamtsleitung
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Das Sanierungsgebiet Gerstetten III – Chancen für den Gerstetter Ortskern

In seiner Sitzung am 19. Oktober 2021 hat der Gerstetter Gemeinderat die Ausweisung des Sanierungsgebiets „Gerstetten III“ beschlossen. Die wichtigsten Informationen zum Sanierungsgebiet sind nachfolgend abrufbar:

Die Bewilligungsrichtlinie der Gemeinde Gerstetten für die Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Gerstetten III“ ist für private Bauherrschaften interessant: sie gibt eine erste Auskunft über die Fördermöglichkeiten privater Modernisierungs- und Abbruchvorhaben im Sanierungsgebiet. Die wichtigsten Inhalte dieser Bewilligungsrichtlinien sind nachfolgend zusammengefasst, wobei für alle Vorhaben gilt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und der Gemeinderat der Gemeinde Gerstetten über jeden Einzelfall Beschluss fassen muss.

Modernisierungen privater Wohngebäude

Voraussetzungen:

1. Lage des Vorhabens im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (Lageplan s.u.)

2. Umfassende Modernisierung (Herstellung eines aktuellen Standards nach der Durchführung der Arbeiten - Restnutzungsdauer mindestens 30 Jahre)

3. Keine Luxusmodernisierungen

4. Das Vorhaben steht im Einklang mit den Sanierungszielen (s.u.) des Sanierungsgebiets

5. Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit der Gemeinde

  • Fördersatz: 20 % der anerkannten Investitionskosten, maximal 25.000,00 € pro Gebäude
  • Bei Neuschaffung von Wohnraum durch Ausbau-oder Umnutzungsmaßnahmen: Weiterhin 20 % der Investitionskosten, jedoch zusätzlich maximal 25.000,00 € pro neugeschaffener Wohneinheit
  • Zusätzliche Möglichkeit: Steuerliche Sonderabschreibungsmöglichkeiten auf die Einkommensteuer in Sanierungsgebieten gemäß der §§7h, 10f, 11a Einkommensteuergesetz (bis zu 100 % der Investitionskosten können steuerlich bescheinigt werden)
  • Gleiches gilt für gewerbliche Gebäude, soweit die Nutzung den Sanierungszielen entspricht


Private Ordnungsmaßnahmen (insb. Abbrüche)

Voraussetzungen:

1. Lage des Vorhabens im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (Lageplan s.u.)

2. Anschließende Neubebauung zu Wohnungszwecken (bei ersatzlosem Abbruch ohne Neubau keine Förderung)

3. Das Vorhaben steht im Einklang mit den Sanierungszielen (s.u.) des Sanierungsgebiets

4. Abschluss eines Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Gemeinde

  • Fördersatz: 50 % der Abbruchkosten, maximal 20.000,00 € pro Gebäude

Die Sanierungsziele des Sanierungsgebiets Gerstetten III sind der städtebauliche Rahmen und die städtebauliche Zielperspektive des Sanierungsgebiets und geben Auskunft darüber, welche Entwicklung innerhalb des Sanierungsgebiets erwünscht ist.

Sanierungsziele des Sanierungsgebiets Gerstetten III:

  • Erhalt und Aufwertung des historischen Ortsbildes und der historischen Ortsanlage
  • Erhalt und Aufwertung des Wohnungsbestands
  • Verbesserung der Energieeffizienz im Altbaubestand
  • Schaffung von Wohnraum
  • Schaffung bedarfsgerechter und bezahlbarer Wohnungsangebote
  • Unterstützung bauvorbereitender Maßnahmen privater Investoren
  • Verbesserung des Wohnumfelds und der Aufenthaltsqualität
  • Ausbau und Verbesserung des kommunalen Dienstleistungsangebots
  • Sicherung und Stärkung des Einzelhandels, der Dienstleistungen und des gastronomischen Angebots
  • Keine Vergnügungsstätten (Spielcasinos, Wettbüros, Prostitutionsstätten, etc.) im Ortskern

Der Lageplan des Sanierungsgebiets Gerstetten III gibt Auskunft über die Abgrenzung des Sanierungsgebiets. Diesbezüglich wichtig zu wissen ist, dass sich das Abgrenzungsgebiet durch Beschluss des Gemeinderats auch nachträglich noch verändern lässt, wenn dafür ein wichtiger Bedarf nachgewiesen sein sollte.

Die Satzung mit Lageplan und deren amtliche Bekanntmachung im Gerstetter Albboten am 28.10.2021 ist das förmliche Instrumentarium mit dem die Gemeinde Gerstetten das Sanierungsgebiet rechtskräftig festgelegt hat.

Beratung zum Sanierungsgebiet und privaten Sanierungsmaßnahmen

Vor der Inanspruchnahme eines ersten Beratungsgespräch wird der Bauherrschaft empfohlen, die o.g. Informationen zu lesen und sich zum eigenen Vorhaben bereits konkrete Gedanken zu machen. Wird ein erstes Beratungsgespräch mit der Gemeindeverwaltung gewünscht, bitten wir um eine Nachricht mit Angaben zum Vorhaben, Kontaktdaten sowie einem Terminvorschlag für einen Telefontermin an bauverwaltung(at)gerstetten.de oder postalisch an das Bauverwaltungsamt Gerstetten, Wilhelmstraße 31, 89547 Gerstetten.

Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen

Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebiets Gerstetten III waren die Vorbereitenden Untersuchungen, welche die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH durchgeführt hat. Eine Übersicht zu den Ergebnissen dieser Vorbereitenden Untersuchungen ist dieser Präsentation aus der Gemeinderatssitzung vom 19.10.2021 zu entnehmen.