Das Sanierungsgebiet Dettingen II
In seiner Sitzung am 18. Oktober 2016 hat der Gerstetter Gemeinderat die Ausweisung des Sanierungsgebiets „Dettingen II“ beschlossen. Die wichtigsten Informationen zum Sanierungsgebiet sind nachfolgend aufrufbar:
Die Bewilligungsrichtlinie der Gemeinde Gerstetten für die Förderung von Privatmaßnahmen im Sanierungsgebiet „Dettingen II“ ist für private Bauherrschaften interessant: sie gibt eine erste Auskunft über die Fördermöglichkeiten privater Modernisierungs- und Abbruchvorhaben im Sanierungsgebiet. Die wichtigsten Inhalte dieser Bewilligungsrichtlinien sind nachfolgend zusammengefasst, wobei für alle Vorhaben gilt, dass kein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht und der Gemeinderat der Gemeinde Gerstetten über jeden Einzelfall Beschluss fassen muss.
Modernisierungen privater Wohngebäude
Voraussetzungen:
1. Lage des Vorhabens im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
(Lageplan s.u.)
2. Umfassende Modernisierung (Herstellung eines aktuellen Standards
nach der Durchführung der Arbeiten – Restnutzungsdauer
mindestens 30 Jahre)
3. Keine Luxusmodernisierungen
4. Das Vorhaben steht im Einklang mit den Sanierungszielen (s.u.)
5. Abschluss eines Modernisierungsvertrages mit der Gemeinde
- Fördersatz: 20 % der anerkannten Investitionskosten, maximal
25.000,00 € pro Gebäude - Bei Neuschaffung von Wohnraum durch Ausbau- oder
Umnutzungsmaßnahmen: Weiterhin 20 % der Investitionskosten,
jedoch zusätzlich maximal 25.000,00 € pro neugeschaffener
Wohneinheit. - Zusätzliche Möglichkeit: Steuerliche
Sonderabschreibungsmöglichkeiten auf die Einkommensteuer in
Sanierungsgebieten gemäß der §§ 7h, 10f, 11a
Einkommenssteuergesetz (bis zu 100% der Investitionskosten
können steuerlich bescheinigt werden) - Gleiches gilt für gewerbliche Gebäude, soweit die Nutzung den
Sanierungszielen entspricht
Private Ordnungsmaßnahmen (insb. Abbrüche)
Voraussetzungen:
1. Lage des Vorhabens im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet
(Lageplan s. u.)
2. Anschließende Neubebauung zu Wohnzwecken (bei ersatzlosem
Abbruch ohne Neubau keine Förderung)
3. Das Vorhaben steht im Einklang mit den Sanierungszielen (s. u.)
des Sanierungsgebiets
4. Abschluss eines Ordnungsmaßnahmenvertrages mit der Gemeinde
- Fördersatz: 50 % der Abbruchkosten, maximal 25.000,00 € pro Gebäude
Die Sanierungsziele des Sanierungsgebiets Dettingen II sind der städtebauliche Rahmen und die städtebauliche Zielperspektive des Sanierungsgebiets und geben Auskunft darüber, welche Entwicklung innerhalb des Sanierungsgebiets erwünscht ist.
Sanierungsziele des Sanierungsgebiets Dettingen II:
- Sicherung und Stärkung des Wohnens in den historischen
Siedlungsbereichen - Sicherung und Stärkung der privaten und öffentlichen Infrastruktur, insbesondere des innerörtlichen Einzelhandels und der Grundversorgung
- Modernisierung und Instandsetzung privater und öffentlicher
Bausubstanz - Verbesserung der Energieeffizienz im Altbaubestand
- Abbruch nicht erhaltenswerter Gebäude mit anschließender Neubebauung
- Energetische Instandsetzung/ Modernisierung des Kindergartens
- Abbruch der alten, nicht mehr sanierungsfähigen Lindenhalle u. Neubau einer Mehrzweckhalle mit Parkierungsmöglichkeiten im Bereich der neuen Gemeindehalle
- Neugestaltung und Aufwertung – insbesondere Durchgrünung der Straßen und Erneuerung des Straßenbelags
- Schaffung öffentlicher Parkierungsflächen entlang der Straßenräume
- Anlage eines Gehweges an der Hausener Straße zw. Lange Straße und Querstraße
Der Lageplan des Sanierungsgebiets Dettingen II gibt Auskunft über die Abgrenzung des Sanierungsgebiets. Diesbezüglich wichtig zu wissen ist, dass sich das Abgrenzungsgebiet durch Beschluss des Gemeinderats auch nachträglich noch verändern lässt, wenn dafür ein wichtiger Bedarf nachgewiesen sein sollte.
Die Satzung mit Lageplan und deren amtliche Bekanntmachung im Gerstetter Albboten am 27.10.2016 ist das förmliche Instrumentarium mit dem die Gemeinde Gerstetten das Sanierungsgebiet rechtskräftig festgelegt hat.
Beratung zum Sanierungsgebiet und privaten Sanierungsmaßnahmen
Vor der Inanspruchnahme eines ersten Beratungsgesprächs wird der Bauherrschaft empfohlen, die o. g. Informationen zu lesen und sich zum eigenen Vorhaben bereits konkrete Gedanken zu machen. Wird ein ersten Beratungsgespräch mit der Gemeindeverwaltung gewünscht, bitten wir um eine Nachricht mit Angaben zum Vorhaben, Kontaktdaten sowie einem Terminvorschlag für einen Telefontermin an bauverwaltung(at)gerstetten.de oder postalisch an das Bauverwaltungsamt Gerstetten, Wilhelmstr. 31, 89547 Gerstetten.
Ergebnisse der Vorbereitenden Untersuchungen
Grundlage für die Ausweisung des Sanierungsgebiets Dettingen II waren die Vorbereitenden Untersuchungen, welche die Gemeindeverwaltung in Zusammenarbeit mit der LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH durchgeführt hat.