Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Gerstetten
Warum eine kommunale Wärmeplanung wichtig ist
Die Wärmeversorgung spielt eine wichtige Rolle für den Klimaschutz und für eine zunehmende Unabhängigkeit von Energieimporten aus dem nichteuropäischen Ausland, denn ein großer Teil des Energieverbrauchs unserer Gesellschaft entfällt auf das Heizen von Gebäuden und die Bereitstellung von Warmwasser.
Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Instrument, das Kommunen dabei unterstützt, diesen Wandel systematisch zu gestalten. Sie schafft eine fundierte Entscheidungsgrundlage für den Gemeinderat, die Verwaltung, die Unternehmen und die Bürgerinnen und Bürger und zeigt auf, wie die Wärmeversorgung Schritt für Schritt auf erneuerbare Energien und effiziente und unabhängigere Systeme umgestellt werden kann.
Gesetzliche Grundlage
Mit dem Bundesgesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz - WPG) sind Kommunen verpflichtet, eine kommunale Wärmeplanung zu erstellen.
- Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnern müssen bis zum 30. Juni 2026 einen Wärmeplan vorlegen.
- Kommunen mit weniger als 100.000 Einwohnern haben dafür Zeit bis zum 30. Juni 2028.
Die Gemeinde Gerstetten mit derzeit rund 11.800 Einwohnern fällt in die zweite Kategorie und ist daher verpflichtet, bis 2028 einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen.
Bereits seit 2021 fördert das Land Baden-Württemberg freiwillige kommunale Wärmeplanungen nach § 27 des Klimaschutzgesetzes Baden-Württemberg (KlimaG BW). Die Gemeinde Gerstetten hat diese Möglichkeit genutzt und frühzeitig den Wärmeplan im Rahmen dieses Förderprogramms erarbeitet.
Engagement der Gemeinde für die Energiewende
Die frühzeitige Erstellung des Wärmeplans passt zu den bereits bestehenden Aktivitäten der Gemeinde und ihrer Bürgerinnen und Bürger im Bereich der Energiewende. Schon lange wird auf der Gerstetter Alb erneuerbare Energie erzeugt - die PV-Quote auf privaten Dächern ist in Gerstetten spitze.
Ein weiteres Beispiel ist das Nahwärmenetz in Gussenstadt, das seit 2015 durch die Energiegenossenschaft Gussenstadt betrieben und kontinuierlich erweitert wird.
Ziel der kommunalen Wärmeplanung
Der kommunale Wärmeplan hat das Ziel, eine umfassende Datengrundlage für die Wärmeversorgung im gesamten Gemeindegebiet zu schaffen und daraus eine langfristige Strategie abzuleiten.
Dabei werden insbesondere folgende Aspekte betrachtet:
- die heutige Struktur der Wärmeversorgung im Gemeindegebiet
- der aktuelle Wärmebedarf von Gebäuden
- mögliche Einsparpotenziale
- vorhandene und zukünftige Potenziale für erneuerbare Energien und Abwärme
- mögliche Versorgungsstrukturen der Zukunft
Langfristiges Ziel ist eine weitgehend CO2-neutrale Wärmeversorgung der Gemeinde bis zum Jahr 2040. Dafür sollen einerseits der Wärmebedarf reduziert und andererseits erneuerbare Energien sowie unvermeidbare Abwärme stärker genutzt werden.
Datengrundlage der Planung
Damit der Wärmeplan auf möglichst belastbaren Informationen basiert, erlaubt das Klimaschutzgesetz Baden-Württemberg Kommunen, bestimmte energierelevante Daten bei verschiedenen Akteuren zu erheben. Dazu gehören unter anderem:
- Energieversorgungsunternehmen
- Gewerbe- und Industriebetriebe
- Schornsteinfeger
- öffentliche Verwaltungen
Die gesetzlichen Regelungen stellen sicher, dass diese Daten rechtssicher übermittelt und ausschließlich für die Zwecke der kommunalen Wärmeplanung verwendet werden.
Darüber hinaus ist es wichtig, die Wärmeplanung mit anderen kommunalen Planungsinstrumenten - beispielsweise der Bauleitplanung - zu verzahnen. So können zukünftige Entwicklungen im Gemeindegebiet frühzeitig berücksichtigt werden.
Inhalt des Wärmeplans
Der kommunale Wärmeplan gliedert sich in vier zentrale Bausteine:
- Bestandsanalyse - Untersuchung der aktuellen Wärmeversorgung und des Energieverbrauchs im Gemeindegebiet.
- Potenzialanalyse - Analyse möglicher Energiequellen, etwa erneuerbare Energien, Abwärme oder Effizienzpotenziale.
- Zielszenario 2040 - Entwicklung eines Szenarios für eine klimaneutrale Wärmeversorgung der Gemeinde.
- Wärmewendestrategie - Konkrete Maßnahmen und Handlungsschritte zur Umsetzung der Wärmewende vor Ort.
Diese Bestandteile bilden gemeinsam die Grundlage für zukünftige Entscheidungen zur nachhaltigen Wärmeversorgung in der Gemeinde Gerstetten.
Download des Wärmeplans
Der vollständige kommunale Wärmeplan der Gemeinde Gerstetten steht hier zum Download bereit:
Energetische Beratung durch die ZEKK
Die Energieberatung des Zentrums für nachhaltige Energieversorgung, Klimaschutz und Klimafolgenanpassung gGmbH bietet zudem für Privatpersonen unserer Gemeinde Gerstetten eine kostenlose, neutrale und unabhängige Erstberatung zu den Themen:
- Energieeinsparung
- Gebäudeneubau und -sanierung
- Modernisierung von Heizungs- und Haustechnik
- Förder- und Zuschussmöglichkeiten in Verbindung mit dem Einsatz von erneuerbaren Energien
Hierfür steht Ihnen das Energieberatungsteam der ZEKK, auch zu den aktuellen gesetzlichen Vorschriften, zur Verfügung.
Beratungstermine sind ab Juli 2026 jeden dritten Mittwochnachmittag im Monat in Gerstetten möglich und finden im Besprechungszimmer im Bauverwaltungsamt in der Gartenstraße 25 statt. Die ersten Termine sind am Mittwoch, 15. Juli 2026 ab 13.30 Uhr möglich - Terminvereinbarung ist erforderlich. Bitte melden Sie sich bei Interesse unter der Telefonnummer 07321/2794560 zur vorherigen Terminvereinbarung.
Weiterführende Informationen zur Anmeldung und Terminvergabe erhalten Sie unter folgendem Link: www.zekk-ostwuerttemberg.de