Bürgerservice

Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen

Über die Verwendung des Zuschusses können Sie als Eltern frei entscheiden. Er sollte Ihren Kindern zugute kommen.

Höhe:

1.700 Euro je Kind

Art:

  • Einmaliger Zuschuss, nicht zurückzuzahlen
  • einkommensunabhängig, steuerfrei und unpfändbar
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

die Landeskreditbank Baden-Württemberg (L-Bank)

Voraussetzungen
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Voraussetzungen
  • Sie haben mindestens Drillinge zur Welt gebracht.
  • Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Baden-Württemberg.
  • Sie leben mit den Kindern in einem gemeinsamen Haushalt.
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Sie müssen den Zuschuss schriftlich beantragen.

Das Antragsformular steht Ihnen auf den Seiten der L-Bank zum Download zur Verfügung. Sie können das Formular auch telefonisch oder schriftlich bei der L-Bank anfordern.

Den Antrag senden Sie direkt der L-Bank zu.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Geburtsurkunden der Kinder

Frist/Dauer
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Frist/Dauer

innerhalb von zwölf Monaten nach Geburt oder nach Aufnahme der Kinder

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

keine

Rechtsbehelf
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Rechtsbehelf

Widerspruch

Sonstiges
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Sonstiges

keine

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage

Landeshaushaltsordnung für Baden-Württemberg (LHO)

  • § 23 Zuwendungen
  • § 44 Zuwendungen, Verwaltung von Mitteln oder Vermögensgegenständen

Landesverwaltungsverfahrensgesetz (LVwVfG)

  • § 48 Rücknahme eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes
  • § 49 Widerruf eines rechtmäßigen Verwaltungsaktes
  • § 49 a Erstattung, Verzinsung

Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums für die Gewährung von Zuwendungen an Familien mit Mehrlingsgeburten vom 26. Juli 2017 (VwV - Mehrlinge)