Bürgerservice

Stiftungen - Änderungen dem Finanzamt mitteilen

Stiftungen sind dazu verpflichtet, Umstände anzeigen, die für ihre steuerliche Erfassung von Bedeutung sind.

Zuständige Stelle
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Zuständige Stelle
Finanzamt Heidenheim
Marienstraße 15
89518 Heidenheim an der Brenz
zuständige Stelle
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zuständige Stelle

das Finanzamt, in dessen Bezirk die Stiftung ihren Sitz hat

Bezugsort
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Bezugsort

Geben Sie in der Regionalisierung den Standort der Stiftung an.

Voraussetzungen
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Voraussetzungen
  • Änderungen in der Zusammensetzung des Vorstands
  • Änderung von Sitz oder Ort Ihrer Geschäftsleitung
  • Erwerb oder Verlust der Rechtsfähigkeit
  • Auflösung oder Aufhebung der Stiftung
  • Änderungen anderer für die Besteuerung bedeutsamer Umstände
Verfahrensablauf
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Verfahrensablauf

Schicken Sie die Unterlagen mit der Post.

Erforderliche Unterlagen
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Erforderliche Unterlagen

Kopien

  • des Änderungsbeschlusses
  • der Satzungsänderung
  • des Stiftungsgeschäftes
Frist/Dauer
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Frist/Dauer

innerhalb eines Monats

Kosten/Leistung
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Kosten/Leistung

keine

Rechtsbehelf
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Rechtsbehelf

kein

Sonstiges
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Sonstiges

Spätere, für die Steuervergünstigung wesentliche Satzungsänderungen müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Besprechen Sie geplante Änderungen am besten vor Beschlussfassung mit dem Finanzamt.

Hinweis: Für die steuerliche Erfassung bedeutsame Umstände müssen Sie auch bei der Gemeinde, in der die Stiftung ihren Sitz hat, anzeigen.

Rechtsgrundlage
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Rechtsgrundlage
Vertiefende Informationen
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Vertiefende Informationen

Broschüre "Steuertipps für gemeinnützige Vereine" des Finanzministeriums Baden-Württemberg.