Bürgerservice
Medizinische Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter beantragen
Die gesetzlichen Krankenkassen gewähren Versicherten medizinisch notwendige Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Diese können Sie in Form von Mutter-Kind-Kuren oder Vater-Kind-Kuren in Anspruch nehmen. Die Kosten werden von der Krankenkasse übernommen.
Tipp: Informationen über Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen geben neben den Krankenkassen auch die Beratungs- und Vermittlungsstellen der Wohlfahrtsverbände. Bei privaten Krankenversicherungen hängt der Umfang der Kostenerstattung für eine medizinische Vorsorgemaßnahme vom Inhalt Ihres persönlichen Versicherungsvertrages ab. Nähere Auskunft erhalten Sie von Ihrer Versicherungsgesellschaft.
- die Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Mütter und Väter ist aus medizinischen Gründen erforderlich
- Sie sind bei einer Krankenkasse versichert
Sie müssen die Maßnahme schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Den Antragsvordruck erhalten Sie dort.
ärztliches Attest über die Notwendigkeit einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme
Für die Bearbeitung des Antrags: keine
Der Eigenanteil bei der Maßnahme selbst beträgt bei gesetzlich Versicherten 10 Euro pro Kalendertag.
Versicherte erhalten Haushaltshilfe, wenn ihnen wegen einer Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist und im Haushalt ein unter zwölf Jahre altes oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind lebt.
- § 23 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Vorsorgeleistungen)
- § 24 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Vorsorge für Mütter und Väter)
- § 40 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Leistungen zur medizinischen Rehabilitation)
- § 41 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter)
- § 61 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) (Zuzahlungen)