Bürgerservice
Betriebsnummer zur Meldung in der Sozialversicherung beantragen
- Jeder Beschäftigungsbetrieb braucht eine Betriebsnummer.
- Damit ist der Arbeitgeber für Sozialversicherungsträger eindeutig identifizierbar.
- Die Betriebsnummer müssen Sie online beantragen.
- Die Betriebsnummer erhalten Sie in den meisten Fällen sofort elektronisch.
Sie stellen einen versicherungspflichtig Beschäftigten oder eine sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ein und melden daher bestimmte Daten an die Sozialversicherungen.
Beantragen Sie Ihre Betriebsnummer elektronisch. Den Antrag können Sie selbst stellen oder ein dazu bevollmächtigter Dritter, zum Beispiel eine Steuerberaterin oder ein Steuerberater.
- Nutzen Sie hierzu den Online-Antrag auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit
- Die Betriebsnummer wird Ihnen in den meisten Fällen sofort automatisiert vergeben und angezeigt
- Zusätzlich erhalten Sie per Post einen Bescheid, der die Betriebsnummer enthält.
Hinweis: Wenn es Veränderungen bei den Betriebsdaten gibt oder Sie die Betriebstätigkeit vollständig und dauerhaft beenden, müssen Sie dies der Bundesagentur für Arbeit per Betriebsdatenpflege mitteilen.
keine
- spätestens bei Beschäftigungsaufnahme Ihres ersten Mitarbeiters
- im Baugewerbe
- im Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe
- im Personenbeförderungsgewerbe
- im Speditions-, Transport- und damit verbundenen Logistikgewerbe,
- im Schaustellergewerbe,
- bei Unternehmen der Forstwirtschaft,
- im Gebäudereinigungsgewerbe,
- bei Unternehmen, die sich am Auf- und Abbau von Messen und Ausstellungen beteiligen,
- in der Fleischwirtschaft,
- im Prostitutionsgewerbe.
- sonst: Meldung mit erster Lohn- und Gehaltsabrechnung, spätestens innerhalb von sechs Wochen nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses
keine