Stapel von Tageszeitungen

Rücksicht und Verständnis für den Winterdienst


Die Gemeinde Gerstetten bittet um Rücksicht und Verständnis für den Winterdienst

Im Interesse einer reibungslosen Schnee-Räumung ist es jedoch erforderlich, dass für die Räumfahrzeuge eine Durchfahrbreite von über drei Metern vorhanden ist. Das Schiebeschild hat bereits eine Breite von drei Metern. Kann das Räumfahrzeug beispielsweise auf der zugeparkten Wendeplatte nicht umdrehen, kann auch kein Winterdienst erfolgen.

Eine Winterdienstpflicht besteht für die Gemeinde laut aktueller Rechtsprechung dabei nur bei Straßen und Wegen, welche gleichzeitig als verkehrswichtig und gefährlich einzustufen sind. Falls nur ein Punkt zutrifft, besteht für die Kommune keine Pflicht! In Gerstetten ist der Winterdienst weit über den gesetzlichen Anspruch geregelt. Leider führen dabei falsch geparkte Fahrzeuge oft zu enormen Behinderungen.

Daher stellt der Winterdienst den Bauhof jedes Jahr vor neue und wachsende Herausforderungen und hierbei kann nicht an jedes Einzelinteresse bezüglich Grundstückseinfahrt und Räumrichtung im Vordergrund stehen.

Wir appellieren deshalb an das Verständnis und die Rücksichtnahme der Anwohnerinnen und Anwohner! Auch für unsere Mitarbeitenden sowie die extern beauftragten Unternehmen ist dies keine leichte Aufgabe. Für manche beginnt der Dienst bereits um 3:00 Uhr nachts! Es ist stockdunkel und auch sie müssen sich auf glatten und schneebedeckten Straßen bewegen.

Zudem sind sie immer wieder dem Unmut von verkehrsteilnehmenden und anwohnenden Personen ausgesetzt. Auch hier bitten wir Sie um Verständnis und Respekt den Mitarbeitenden gegenüber.

Des Weiteren nehmen wir Bezug auf die Räum- und Streusatzung und weisen darauf hin, dass Schnee vom eigenen Grundstück nicht auf öffentliche Wege und Straßen geschoben werden darf, sondern auf dem eigenen Grundstück gelagert werden muss.

Der Winterdienst (Räum- und Streudienst) auf öffentlichen Fahrbahnen ist nach einem Stufenplan so organisiert, dass zuerst besonders frequentierte, innerörtliche Straßen und Wege und die Verkehrswege mit Steigungen an der Reihe sind. Anschließend kommen Straßen der nachgeordneten und untergeordneten Verkehrsbedeutung.

Mit gegenseitigem Verständnis und Rücksichtnahme kommen wir alle sicher durch den Winter!

Wir wünschen Ihnen und uns allzeit eine sichere und unfallfreie Fahrt.

Herzlichen Dank für Ihr Verständnis.