Schöffenwahl 2023
In diesem Jahr sind die Schöffen für die Amtszeit vom 01.01.2024 bis 31.12.2028 neu zu wählen. Zur Vorbereitung der Wahl stellen die Gemeinden Vorschlagslisten für Schöffen auf. Lt. Landgericht Ellwangen hat die Gemeinde Gerstetten eine Vorschlagsliste mit
5 Personen zu benennen über welche der Gemeinderat entscheidet.
Wer sich um das Amt des Schöffen bewerben möchte, muss sich bis spätestens 12. Mai 2023 bei der Gemeindeverwaltung Gerstetten, Hauptamt, Wilhelmstraße 31, schriftlich bewerben. Für Rückfragen steht Ihnen Markus Röhrer, Tel. 07323 84-100, gerne zur Verfügung.
Das entsprechende Formular erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung (Herrn Röhrer) oder Sie können es auf unserer Homepage herunterladen.
Dazu sind folgende Angaben notwendig:
Name, Geburtsname, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum, Geburtsort, Beruf, Staatsangehörigkeit sowie die Angabe, ob bisher bereits eine Schöffentätigkeit ausgeführt wurde.
Aufgaben von Schöffinnen und Schöffen:
Schöffinnen und Schöffen sind an den Schöffengerichten der Amtsgerichte sowie den Kleinen und den Großen Strafkammern der Landgerichte tätig. Sie entscheiden gemeinsam mit den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern über Schuld- und Straffragen bei allen schwerwiegenden, umfangreichen und bedeutsamen Anklagevorwürfen.
Rechte und Pflichten von Schöffinnen und Schöffen:
Das Schöffenamt ist ein Ehrenamt, das nur in wenigen Ausnahmefällen abgelehnt werden kann. Wie Berufsrichterinnen und –richter sind auch Schöffinnen und Schöffen einzig dem Gesetz unterworfen. Sie sind nicht an Weisungen gebunden und zur Unparteilichkeit verpflichtet. Auch die Verschwiegenheitspflicht gilt für sie.
Voraussetzungen für eine Bewerbung um das Schöffenamt:
Wer Schöffin oder Schöffe werden möchte, muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zu Beginn der Amtsperiode zwischen 25 und 69 Jahre alt sein, die deutsche Sprache beherrschen und in der Gemeinde wohnen. Eine Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten und ein laufendes Ermittlungsverfahren gegen eine/n Interessentin/en sind Ausschlusskriterien. Juristische Vorkenntnisse benötigen Schöffinnen und Schöffen nicht.
Mehr Informationen zum Schöffenamt finden Sie im Internet unter www.justiz-bw.de oder unter www.schoeffenwahl2023.de.