Bodenrichtwertkarte
Der Gemeinsame Gutachterausschuss des Landkreises Heidenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch die Bodenrichtwerte für den ganzen Landkreis Heidenheim zum Stichtag 30.06.2022 ermittelt.
Die Finanzverwaltung weist darauf hin, dass eine Korrekturlieferung der Gutachterausschüsse für die bereits überlieferten Bodenrichtwerte für die Hauptfeststellung zum 1. Januar 2022 (31.12.2021) bis zum 28. Februar 2023 möglich ist. Dies ist notwendig, um fehlerhafte Bescheide über die Feststellung des Grundsteuerwerts in großem Umfang zu verhindern.
Einzelne Korrekturen an den Bodenrichtwerten wurden inzwischen vom Gutachterausschuss beschlossen.
Wir bitten jeden Eigentümer selbstständig seinen Richtwert unter BORIS BW nochmals nachzukontrollieren. Falls eine Änderung vorgenommen wurde, kann eine Nachmeldung der Grundsteuererklärung vorgenommen werden.
Der Richtwert stellt den aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes dar, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Richtwertzone). In den Richtwerten für Bauland sind Erschließungskosten enthalten. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert. Die festgestellten Bodenrichtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auf die Richtwertkarte zum Stichtag 31.12.2021, in der die ermittelten Richtwerte eingetragen sind, Bezug genommen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte erhalten.
Die Bodenrichtwertkarte kann auch auf der Homepage der Stadt Heidenheim unter nachfolgendem Link eingesehen werden: www.heidenheim.de/bodenrichtwerte
Sowie an folgenden Internetportalen: www.grundsteuer-bw.de und BORIS BW.
Die Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses per Telefon 07321 327-6315 (E-Mail: gutachterausschuss(at)heidenheim.de) erfragt werden. Wir bitten möglichst die Daten über die Homepage bzw. das Internetprotal BORIS BW einzusehen.
Geschäftsstelle
Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim
27.02.2023