Hinweise zur Antragstellung von Passdokumenten
Sollten Ihr Reisepass oder Personalausweis demnächst ablaufen oder bereits abgelaufen sein, ist eine Neuausstellung des jeweiligen Dokumentes erforderlich, da die bisherigen Ausweispapiere nicht mehr verlängert werden können.
Um einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, ist Ihr persönliches Erscheinen wegen der zu leistenden Unterschrift sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nötig. Im Rathaus Gerstetten steht Ihnen hierfür eine Fotobox zur Verfügung.
Die Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises dauert zur Zeit ungefähr 4 Wochen.
Nach der Gebührenverordnung zum Passgesetz muss die Gemeindeverwaltung bei Beantragung folgende Gebühren erheben:
Reisepass:
Für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 €,
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 €.
Personalausweis:
Für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 €,
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 €.
Der Kinderreisepass wird vom Bürgeramt ausgestellt.
Eine Neuausstellung eines Kinderreisepasses kostet 13,00 €, die Verlängerung 6,00 €.
Die Ausstellung eines Kinderreisepasses bzw. auch die Verlängerung muss persönlich von mindestens einem Elternteil und dem Kind beantragt werden. Hierzu ist ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild vorzulegen, auch für Babys und Kleinkinder. Weiter ist die ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern mitzubringen.
Zum 1. Januar 2021 wurde die Gültigkeitsdauer von Kinderreisepässen verringert. Die Gültigkeit änderte sich wie folgt:
- Alte Gültigkeit: 6 Jahre ab Ausstellung
- Neue Gültigkeit: 1 Jahr ab Ausstellung
Dies wird sich auch auf die Verlängerung auswirken, diese ändert sich ebenfalls von 6 Jahren auf 1 Jahr – eine mehrmalige Verlängerung um jeweils ein Jahr ist bei einem gültigen Dokument möglich.
Kinderreisepässe können grundsätzlich bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt werden.
Durch die Änderung des Personalausweis- und Passgesetzes zum 01. November 2007 gibt es mehrere Möglichkeiten für neue Reisedokumente für Kinder und Jugendliche.
Das Passgesetz besagt, dass eine Person ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig ist.
Das heißt, dass für Kinder nur eine Ausweispflicht besteht, wenn sie verreisen, vorher nicht.
In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr Ausweispflicht, da aber bei Einreise in ein anderes Land ein Reisedokument benötigt wird, kann auch vor dem 16. Lebensjahr ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden, die Gebühren hierfür sind oben aufgeführt.
Bitte beachten Sie bei Kindern:
Für die Beantragung eines Personalausweises, Reisepasses oder auch Kinderreisepasses benötigen wir die Zustimmung beider Elternteile sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie beim Bürgeramt.