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Hinweise zur Antragstellung von Passdokumenten


Sollten Ihr Reisepass oder Personalausweis demnächst ablaufen oder bereits abgelaufen sein, ist eine Neuausstellung des jeweiligen Dokumentes erforderlich, da die bisherigen Ausweispapiere nicht mehr verlängert werden können.

Um einen Reisepass oder Personalausweis zu beantragen, ist Ihr persönliches Erscheinen wegen der zu leistenden Unterschrift sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild nötig. Im Rathaus Gerstetten steht Ihnen hierfür eine Fotobox zur Verfügung.

Die Ausstellung eines Reisepasses bzw. Personalausweises dauert ungefähr 4 Wochen (vor / in den Hauptzeiten auch mal bis zu 6 Wochen).

Nach der Gebührenverordnung zum Passgesetz muss die Gemeindeverwaltung bei Beantragung folgende Gebühren erheben:

Reisepass:
Für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 37,50 Euro,
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 60,00 Euro (ab 01.01.2024 70,00 Euro)

Personalausweis:
Für Personen vor Vollendung des 24. Lebensjahres 22,80 Euro,
für Personen ab Vollendung des 24. Lebensjahres 37,00 Euro.

Für Kinder ist die ausgefüllte und unterschriebene Zustimmungserklärung der Eltern mitzubringen.

Durch die Änderung des Personalausweis- und Passgesetzes zum 01. November 2007 gibt es mehrere Möglichkeiten für neue Reisedokumente für Kinder und Jugendliche.

Das Passgesetz besagt, dass eine Person ab dem 16. Lebensjahr ausweispflichtig ist.
Das heißt, dass für Kinder nur eine Ausweispflicht besteht, wenn sie verreisen, vorher nicht.

In Deutschland besteht ab dem 16. Lebensjahr Ausweispflicht, da aber bei Einreise in ein anderes Land ein Reisedokument benötigt wird, kann auch vor dem 16. Lebensjahr ein Personalausweis oder Reisepass ausgestellt werden, die Gebühren hierfür sind oben aufgeführt.

Bitte beachten Sie bei Kindern:

Für die Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses benötigen wir die Zustimmung beider Elternteile sowie ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild. Die Zustimmungserklärung erhalten Sie beim Bürgeramt.