Stapel von Tageszeitungen

Bodenrichtwerte nach Preisverhältnissen


Der Gemeinsame Gutachterausschuss für die Ermittlung von Grundstückswerten im Landkreis Heidenheim hat gemäß § 196 Baugesetzbuch am 04. Mai 2022 die Richtwerte für die Gemeinde Gerstetten ermittelt. Der Richtwert stellt den aus Kaufpreisen ermittelten durchschnittlichen Bodenrichtwert eines Gebietes dar, für das im Wesentlichen gleichartige Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen (Richtwertzone). In den Richtwerten für Bauland sind Erschließungskosten enthalten. Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Entwicklungszustand, planungsrechtliche und marktübliche Nutzungsmöglichkeit, Erschließungszustand, Neigung, Bodenbeschaffenheit, Grundstücksgröße und Zuschnitt bewirken Abweichungen des Verkehrswertes vom Richtwert. Die Richtwerte wurden unter Beachtung der allgemeinen Marktlage und deren Auswirkungen auf den örtlichen Grundstücksmarkt fortgeschrieben und neu ermittelt. Die festgestellten Bodenrichtwerte werden hiermit gemäß § 196 Abs. 3 des Baugesetzbuches öffentlich bekannt gemacht. Dabei wird auf die Richtwertkarte zum Stichtag 31.12.2021, in der die ermittelten Richtwerte eingetragen sind, Bezug genommen. Jedermann kann von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses Auskunft über die Richtwerte erhalten.

Bodenrichtwertübersicht gemäß § 12 Gutachterausschuss VO für erschließungsbeitragsfreies Bauland

Ein Abschlag wegen Bebauung wird nicht vorgenommen.

Geschosswohnungsbau (Wohnungseigentum) ist in den Richtwerten nicht berücksichtigt.

Bei Kleingrundstücken ist zusätzlich ein Zuschlag von 5 % bis 20 % auf den Richtwert vorzunehmen.

W = Wohnbauflächen; M = gemischte Baufläche; G = gewerbliche Bauflächen; GB = Gemeinbedarf; SO = sonstige Sondergebiete; EE = Energieerzeugung; R = Rohbauland; E = Bauerwartungsland; ASB = Außenbereich; ebpf = erschließungskostenbeitragspflichtig

                                                  € pro m² pro Grundstücksfläche

Gerstetten 

(mit Sontbergen und Heuchstetten)

Baufläche W 90 Euro bis 230 Euro
Baufläche W (ebpf) 90 Euro
Baufläche M 65 Euro bis 135 Euro
Bauerwartungsland (E) M 40 Euro
Baufläche G 45 Euro bis 75 Euro
Bauerwartungsland (E) G 40 Euro
Baufläche GB 100 Euro
Bauflächen ASB 8 Euro bis 40 Euro
Gussenstadt Baufläche W 90 Euro bis 130 Euro
Baufläche M 60 Euro bis 105 Euro
Bauerwartungsland (E) W 25 Euro
Rohbauland (R) W 25 Euro
Baufläche G 45 Euro
Rohbauland (R) G 15 Euro
Baufläche GB 80 Euro
Baufläche S0 8 Euro
Baufläche EE (Solar/Wind) 10 Euro
Bauflächen ASB 30 Euro bis 40 Euro
Heldenfingen Baufläche W 120 Euro bis 130 Euro
Baufläche M 80 Euro
Bauerwartungsland (E) W 25 Euro
Baufläche G 45 Euro
Baufläche GB 80 Euro
Baufläche SO 30 Euro
Bauflächen ASB 30 Euro bis 40 Euro
Dettingen Baufläche W 120 Euro bis 130 Euro
Baufläche M 95 Euro bis 110 Euro
Rohbauland (R) W 30 Euro
Baufläche G 75 Euro
Baufläche GB 80 Euro
Baufläche EE (Solar/Wind) 10 Euro
Baufläche ASB 30 Euro bis 40 Euro
Heuchlingen Baufläche W 110 Euro bis 120 Euro
Baufläche M 85 Euro bis 90 Euro
Baufläche G 45 Euro bis 60 Euro
Rohbauland (R) G 25 Euro
Baufläche GB 80 Euro
Bauflächen ASB 30 Euro bis 40 Euro

              

Bodenrichtwerte für landwirtschaftliche Grundstücke, in Abhängigkeit einer Acker- und Grünlandzahl

€ pro m² Grundstücksfläche
Gerstetten Acker / 30 3,50 Euro
Grünland / 45 2,20 Euro
Grünland (Obst) 6,00 Euro
Gussenstadt Acker / 35 3,00 Euro
Grünland / 45 2,20 Euro
Heldenfingen Acker / 50 3,50 Euro
Grünland / 50 2,50 Euro
Dettingen Acker / 50 3,50 Euro
Grünland / 50 2,50 Euro
Heuchlingen Acker / 50 3,50 Euro
Grünland / 50 2,50 Euro
Gesamtgemeinde Unland 0,50 Euro
Wald F (ohne Aufwuchs) 1,00 Euro

       

Bodenrichtwerte für sonstige Flächen

SPO=Sportfläche; FGA= Freizeitgartenfläche; KGA= Kleingartenfläche; SG=sonstige private Fläche; FH = Friedhof; GB = Gemeinbedarfsfläche (kein Bauland); ASB = Außenbereich

€ pro m² Grundstücksfläche
Gesamtgemeinde Freizeitgarten (FGA) 8,00 Euro
Kleingartenfläche (KGA) 8,00 Euro
Krautgärten (SG) 3,50 Euro
Friedhof (FH) 10,00 Euro bis  15,00 Euro
Gerstetten Sportfläche (SPO) 25,00 Euro
Sportfläche (SPO) / ASB 7,00 Euro
Gemeinschaftsbedarf (GF) 35,00 Euro
Gussenstadt Sportfläche (SPO) 20,00 Euro
Heldenfingen Sportfläche (SPO) 7,00 Euro
Dettingen Sportfläche (SPO) 20,00 Euro
Heuchlingen Sportfläche (SPo) 20,00 Euro

Die Gartengrundstücke in der Obstanlage sind nur als Gesamtanlage eingezäunt, meistens mit Gartenhaus oder Gerätehütte.

Bei den Freizeitgartenflächen handelt es sich um eingezäunte Grundstücke, oft mit Gartenhaus

oder Gerätehütte. Grundstücke in Vereinsanlagen sind nicht enthalten.

Die Bodenrichtwertkarte kann bei der Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses im Rathaus, 7. Stock, Zimmer 717 Telefon 07321 327-6315 (E-Mail: gutachterausschuss(at)heidenheim.de) erworben werden.

Die Bodenrichtwertkarte kann auch auf der Homepage der Stadt Heidenheim unter nachfolgendem Link eingesehen werden: www.heidenheim.de/bodenrichtwerte

Sowie an folgenden Internetportalen: www.grundsteuer-bw.de und BORIS BW.

Geschäftsstelle

Gemeinsamer Gutachterausschuss Heidenheim

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