Maskenpflicht in öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, u.a.)
19.10.2020
Die 3. Pandemiestufe gilt in Baden-Württemberg ab dem 19.10.2020.
Mit Beschluss vom 18.10.2020 hat die Landesregierung die Corona-Verordnung erneut geändert:
Bitte beachten Sie, dass die landesweite Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den öffentlichen Gebäuden der Gemeinde (Rathaus und Ortschaftsverwaltungen, Bibliothek, Musikschule usw.) gilt!