Stapel von Tageszeitungen

Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen


Bäume, Sträucher und Hecken verschönern nicht nur das Landschaft- und Ortsbild, auch die Um- und Tierwelt profitiert vom innerstädtischen Grün.
Alles zusammen sorgt für eine bessere Lebensqualität unserer Gemeinde und kommt damit allen Bürgern zugute.
 
Damit die Anpflanzungen schön und gesund bleiben, ist schon aus botanischer Sicht ein regelmäßiger Rückschnitt erforderlich.
Doch auch aus nachbarschafts-, verkehrs- und haftungsrechtlichen Gründen ist dies notwendig; insbesondere bei Anpflanzungen an den Grundstücksgrenzen.
Von Bäumen, Sträuchern und Hecken, die in den öffentlichen Verkehrsraum ragen, können nämlich Gefahren für den Fuß-, Rad- und Kraftfahrzeugverkehr ausgehen, die möglicherweise auch Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.
In der Regel sind die Gehwege am meisten betroffen, die durch hineinragende Hecken verengt werden und damit nicht mehr in der erforderlichen Breite für den Fußgängerverkehr zur Verfügung stehen. Aber auch Straßen und Parkplätze werden oftmals durch wuchernde Anpflanzungen eingeschränkt oder gar unnutzbar.
 
Im Sinne der Verkehrssicherheit, bitten wir Sie daher, die folgenden Hinweise zu beachten:

  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume an Straßen und Wegen rechtzeitig bis zur Grundstücksgrenze zurück. (Bitte achten Sie bereits bei der Pflanzung auf einen ausreichenden Abstand zur Grundstücksgrenze)
  • insbesondere bei Bäumen ist zusätzlich auf die Einhaltung des Lichtraumprofils zu achten:
  • Die Anpflanzungen sollten bis zu einer Höhe von 2,50 m nicht in den Rad-/ bzw. Gehweg ragen und an Straßen nicht bis zu einer Höhe von 4,50 m.
  • Schneiden Sie Hecken, Sträucher und Bäume im Bereich von Straßenlaternen und Verkehrsschildern so zurück, dass die Lampen ihre Beleuchtungsfunktion erfüllen können und die Schilder mühelos zu erkennen sind, dies gilt auch für Hydrantenschilder.