Stapel von Tageszeitungen

Waldbrandgefahr


Eine kleine Unachtsamkeit wie eine Glasscherbe, ein im hohen Gras geparktes Auto mit erhitztem Katalysator oder ein unsachgemäßer Umgang mit offenem Feuer kann schon genügen, um einen Wald- bzw. Flächenbrand zu entfachen. Die Forstbehörden und die Feuerwehren weisen bei der starken Trockenheit auf die extreme Brandgefahr hin.
 
Waldbrände lassen sich nur durch den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur Wald- und Flächenbrände verhindern. Aus diesem Grund muss folgendes beachtet werden:

  • Vom 1. März bis 31. Oktober gilt im Wald ein grundsätzliches Rauchverbot. Werfen Sie auch keine brennenden Zigaretten aus dem Autofenster.
  • Benutzen Sie nur ausgewiesene und befestigte Parkflächen für ihr Auto.
  • Werfen Sie keine Flaschen im Wald achtlos weg, es könnte zum Brennglaseffekt kommen.
  • Feuer machen ist generell nur an den offiziell fest eingerichteten und markierten Feuerstellen an Grillplätzen erlaubt.
  • Grillen im Wald auf mitgebrachten Grillgeräten ist immer verboten.
  • Offenes Feuer außerhalb des Waldes muss mindestens 100 Meter vom Waldrand entfernt sein. Bei der momentanen Trockenheit sollte auch auf Wiesen auf offenes Feuer verzichtet werden.
  • Auch an erlaubten Stellen muss das Feuer immer beaufsichtigt und vor dem Verlassen vollkommen gelöscht werden.
  • Halten Sie immer die Zufahrten zu Wäldern und Heideflächen frei. Sie sind wichtige Rettungswege für die Feuerwehr.

 
Kommt es dennoch zu einem Brand oder wird ein unkontrolliertes Feuer im Wald oder auf dem Feld entdeckt, ist es wichtig, schnellstmöglich die Feuerwehr über die Rufnummer 112 zu alarmieren und dabei möglichst präzise Ortsangaben zu machen. Unternehmen Sie nach Möglichkeit einen Löschversuch und bleiben Sie solange vor Ort bis die Feuerwehr an der Einsatzstelle eingetroffen ist.