Anmelden von Reisigverbrennungen
10.03.2023
Das Verbrennen von Reisig wird von der Gemeindeverwaltung unter anderem an die Leitstelle Aalen mitgeteilt, damit es zu keinem Fehlalarm der Feuerwehr kommt. Diese Meldungen, die oftmals sehr kurzfristig eingehen, müssen von der Leitstelle eingearbeitet werden. Um gewährleisten zu können, dass es zu keinen Fehlalarmen kommt, müssen diese Meldungen künftig rechtzeitig, spätestens einen Tag vorher, beim Rathaus Gerstetten unter Telefon 07323/84-333 oder den Ortschaftsverwaltungen, mitgeteilt werden.
Nach der Verordnung der Landesregierung über die Beseitigung pflanzlicher Abfälle außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen darf Reisig nur außerhalb der Ortschaft verbrannt werden.
Dabei ist zu beachten, dass
- das Feuer ständig unter Kontrolle gehalten werden kann
- durch Rauchentwicklung keine Verkehrsbehinderung entsteht
- keine erhebliche Belästigung entsteht
- kein gefahrbringender Funkenflug entsteht
- ein ausreichender Abstand zu gefährdeten Objekten eingehalten wird, zum Beispiel100 m von Landes- und Kreisstraßen, 50 m von Gebäuden und Baumbeständen
- bei starkem Wind Reisig nicht verbrannt werden darf
- Reisig nicht nach Sonnenuntergang verbrannt werden darf
- das Feuer und die Glut beim Verlasen der Feuerstelle erloschen sein muss.