Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Gerstetten ist bemüht, ihren Internetauftritt in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für gerstetten.de.
Die Gemeinde Gerstetten plant eine grundlegende Überarbeitung der Webseite im Zuge eines Relaunchs. Noch bestehende Mängel sollen in diesem Zuge behoben werden.
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieser Internetauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen nur teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Teilweise fehlende Alternativtexte für Bedienelemente auf der Webseite
- Teilweise fehlende Alternativtexte bei informativen Grafiken
- Listen sind teilweise nicht als solche gekennzeichnet (Beispiel: Ergebnisse der Volltextsuche)
- Teilweise zu geringer Kontrast zwischen Text und Hintergrund
- Webseite passt sich nicht flexibel an unterschiedliche Displaygrößen an (Responsive Webdesign)
- Grafiken und / oder grafische Bedienelemente weisen teilweise zu geringen Kontrast auf
- Die Webseite ist ohne Maus nicht uneingeschränkt nutzbar
- Elemente der Webseite teilweise nicht überspringbar
- Der Fokus wird bei der Bedienung mit der Tastatur nicht ausreichend gekennzeichnet.
- Fehler in Formularfeldern werden teilweise nicht ausreichend als solche gekennzeichnet
- Fehlermeldungen in Formularen sind teilweise unzureichend.
- Seiten weisen teilweise Syntaxfehler vor.
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
- Teilweise PDF-Dokumente, die seit dem 23.09.2018 eingestellt wurden.
- Online-Formulare, die derzeit noch nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt werden können.
- Unverhältnismäßige Belastung
- Fehlende Bereitstellung von Informationen in Leichter Sprache und Deutscher Gebärdensprache
- Bilder in Bildergalerien sind teilweise ohne Alternativtexte, insbesondere bei umfangreichen Bildergalerien.
- Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
- PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 eingestellt wurden und nicht für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden.
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 11.03.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde auf Basis des Prüfberichts der Überwachungsstelle für mediale Barrierefreiheit erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 11.03.2025 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten unserer Internetseite aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden.
Gemeinde Gerstetten
Wilhelmstraße 31
89547 Gerstetten
Telefon: 07323 84-0
E-Mail: rathaus(at)gerstetten.de
Oder nehmen Sie über unser Rückmelde-Formular Kontakt zu uns auf.
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung(at)barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.