Ausschreibung des Preises der Gerstetter Wirtschaft
Die Gemeinde und verschiedene Betriebe der gewerblichen Wirtschaft in Gerstetten haben am 18. Januar 1991 die Stiftung „Preis der Gerstetter Wirtschaft“ mit einem Barvermögen von über 25.000,- € ausgestattet. Inzwischen wurde das Stiftungskapital durch weitere Einlagen auf über 60.000,- € aufgestockt. Diese Stiftung „Preis der Gerstetter Wirtschaft“ wurde am 12. Mai 1991 in das Stiftungsverzeichnis des Regierungspräsidiums Stuttgart eingetragen und soll auch in diesem Jahr wieder verliehen werden.
Dem Vorstand der Stiftung gehören an:
als Vorsitzender: Jürgen Truckenmüller, Fa. T+H Metallfabrik
Bürgermeister Roland Polaschek
Dir. Otto Häcker, KSK
Dr. Ulrich Zwissler, Fa. Gertex
Ruth Grüninger, Reisebüro
Wilhelm Banzhaf, Fa. Wilhelm Banzhaf GmbH
Manfred Haupt, Fa. Roland Haupt
Die Stiftung „Preis der Gerstetter Wirtschaft“ soll hervorragende Leistungen auf dem Gebiet der Bildung – der Ausbildung – oder de Weiterbildung, die im Gemeindegebiet Gerstetten erbracht werden, auszeichnen. Der Preis, in Form einer Auszeichnung oder Förderung, wird mit einer Urkunde verliehen und mit einem Geldbetrag ausgestattet. Über die Höhe des Geldpreises entscheidet das Kuratorium der Stifter nach Vorschlag des Vorstandes. Der Preis ist teilbar; der Preis soll mindestens alle fünf Jahre verliehen werden. Die Entscheidung des Kuratoriums ist endgültig und nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Vorschläge für die Verleihung des Preises können von jedem in der Gemeinde Gerstetten wohnenden Bürger, nach dieser öffentlichen Ausschreibung im Albboten, gemacht werden. Bei Personen- oder Kapitalgesellschaften wird der Vorschlag von der Geschäftsleitung gestellt.
Die Stiftung hat das Rechts, die durch den Preis ausgezeichnete Leistung und deren Ergebnis oder die durch den Preis erfolgte Förderung unter Namensnennung der Preisträger honorarfrei zu publizieren.
Vorschläge sind zu richten an die Stiftung „Preis der Gerstetter Wirtschaft“, z. Hd. Herrn Jürgen Truckenmüller, Rathaus Gerstetten, 89547 Gerstetten, in verschlossenem Umschlag.
Einsendeschluss ist der 30. September 2011!
Anmerkung:
Der Stiftungszweck ist erfüllt bei außergewöhnlichen Leistungen beispielsweise in der allgemeinen Schulbildung, in der beruflichen Weiterbildung, Ausbildung oder Fortbildung. Dazu zählen auch besonders honorierte wissenschaftliche Leistungen oder Untersuchungen. Die Bewerber müssen einen Bezug zur Gemeinde Gerstetten haben und dort entweder geboren, wohnhaft, zur Schule gegangen oder ihre Ausbildung in einem Gerstetter Betrieb absolviert haben. Bewerbungen von Personen ohne einen Bezug zur Gemeinde Gerstetten werden nicht angenommen.
