Einführung der Niederschlagsgebühr
Wie in nahezu allen Kommunen in Baden-Württemberg hat die Gemeinde Gerstetten bislang die Kanalbenutzungsgebühren nach dem einheitlichen Frischwasser-Maßstab berechnet. Das bedeutet vereinfacht ausgedrückt, die entnommene Frischwassermenge wurde der Abwassermenge gleichgestellt und mit dem derzeitigen Gebührensatz von 3,50 Euro/m³ multipliziert. Die der öffentlichen Kanalisation zugeführte Regenwassermenge eines Grundstücks war bei diesem Gebührenmaßstab ohne Bedeutung.
Nun hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg mit Urteil vom 11.03.2010 entschieden, dass die Abrechnung der Kosten der Regenwasserbeseitigung über den einheitlichen Frischwasser-Maßstab unzulässig ist. Damit ist praktisch jede Gemeinde in Baden-Württemberg ist verpflichtet, die Kosten der Abwasserbeseitigung getrennt nach Schmutz- und Niederschlagswasser zu berechnen.
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