Bürgerservice

Fundbüro - Fundsachen

Wo kann ich eine Fundsache abgeben?

Gefundene Gegenstände können beim Fundbüro abgegeben oder abgeholt werden. Gegenstände bis zu einem Wert von 10 EUR werden nicht als Fundsache behandelt. Eine Abgabe beim Fundbüro oder in den Dienstleistungszentren oder Ortsverwaltungen ist nicht erforderlich.

Aufbewahrungszeit

Die Fundsachenstelle verwahrt Fundgegenstände für die Dauer von 6 Monaten. Werden sie innerhalb dieser Frist nicht vom Eigentümer abgeholt, und hat der Finder auf seinen Rückgabeanspruch der Fundsache verzichtet, wird die Fundsache öffentlich versteigert.

Aushändigung von Fundsachen

Bei der Abholung eines verlorenen Gegenstandes hat der Verlierer sich als rechtmäßiger Eigentümer auszuweisen (Personalausweis). Dieser Nachweis ist durch eine genaue Beschreibung des Gegenstandes und ggf. des Inhalts sowie durch Angabe von Ort und Zeit des Verlustes glaubhaft zu machen. Außerdem hat er die festgesetzten Gebühren und etwaige sonstige Auslagen und Kosten zu begleichen.

Schlüssel verloren

Bedingt durch die große Anzahl eingehender Schlüssel ist eine telefonische- oder eine Anfrage per E-Mail an die Fundsachenstelle nur innerhalb von 2 Wochen ab dem Verlust möglich. Außerhalb dieses Zeitraumes ist eine persönliche Suche bei der Fundsachenstelle möglich.

Finderlohn

Die Begleichung des Finderlohns ist zwischen Eigentümer und Finder zu regeln. Der gesetzlich Finderlohn (§ 971 BGB) beträgt bei Sachen
bis zu einem Wert von 500,-- € 5% des Wertes, vom Mehrwert 3%,
über einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes zuzüglich 3 % vom Mehrwert.
Bei Tieren beträgt der Finderlohn 3% des Wertes.
Unabhängig vom Finderlohn hat der Besitzer der verlorenen Sache oder des Tieres eine Gebühr an die Verwaltung zu entrichten.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr berechnet sich nach der Formel des gesetzlichen Finderlohns und beträgt bei Sachen
bis zu einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes
über einem Wert von 500 EUR: 5% des Wertes zuzüglich 3% vom Mehrwert.
Bei Tieren beträgt die Gebühr 3 % des Wertes.
Die Mindestgebühr beträgt in allen Fällen 3 EUR.
Mitarbeiter
^
Mitarbeiter
Zugehörigkeit zu
^
Zugehörigkeit zu