Stapel von Tageszeitungen

Verbrennen von pflanzlichen Abfällen


Das Abbrennen von

  •  pflanzlichen Abfällen
  • sonstige (Nutz-) und Lagerfeuer
  • Oster- und Sonnwendfeuer

muss beim Ordnungsamt angemeldet werden.

Diese Meldung wird seitens der Gemeinde an die Leitstelle weitergeleitet, damit es zu keinem Fehlalarm der Feuerwehr kommen soll.

Hierzu ist es erforderlich das folgende Angaben vollständig gemacht werden:

  • Name, Adresse, Kontaktdaten
  • Art des Feuers (Verbrennen von pflanzlichen Abfällen, Grill-/Lagerfeuer, sonstige Feuer)
  • genaue Beschreibung der Örtlichkeit
  • genaue Angabe des Zeitpunkt des Verbrennen.

Diese Meldungen, die oftmals sehr kurzfristig eingehen, müssen von der Leitstelle eingearbeitet werden. Um gewährleisten zu können, dass es zu keinen Fehlalarmen kommt, müssen diese Meldungen rechtzeitig, spätestens einen Tag vorher, beim Rathaus Gerstetten unter Telefon 07323/84-333 oder den Ortschaftsverwaltungen, mitgeteilt werden.

Bitte beachten Sie das Merkblatt zum Verbrennen von pflanzlichen Abfällen (PDF).

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